Kommunikation. Diana Schwarz
Allgemeine Geschäftsbedingungen Dienstleistungen
Vertragsbedingungen: Nachstehende Bedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Schwarz Kommunikation im folgenden Auftragnehmer genannt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Leistungen: Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen im Bereich der Kommunikation: Auftragsvorbereitung und -planung, Konzeption und Entwürfe, Detailgestaltung und Ausführung, Realisation und Produktionsüberwachung, Verfassen von Texten und Textüberarbeitungen.
Treueplicht und Geschäftsgeheimnis: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erledigen. Anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen werden vertraulich behandelt.
Urheberrecht: Die Urheberrechte an allen vom Auftragnehmer geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich dem Auftragnehmer. Er kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis des Auftragnehmers nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken - insbesondere an der Gestaltung oder an Details - vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Urheberschaft an den von ihm geschaffenen Werken in einer von ihm zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
Nutzungsumfang: Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch den Auftragnehmer geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Auftragsbeschrieb beziehungsweise der Offertenstellung. Die vom Auftragnehmer geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geo- grafsche Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis vom Auftragnehmer einzuholen und entsprechend zu entschädigen.
Nutzungsumfang für elektronische Werke: Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung das Nutzungsrecht für die erstellten Werke im Rahmen der defnierten Nutzung. Diese ist im Normalfall bei Webseiten, wenn nicht anders schriftlich geregelt, die Nutzung auf einem Server mit einer Domain und einen Gebundenen Zweck. Ein elektronisches Werk zu vervielfältigen, mehrfach oder anderweitig zu verwenden, ist nicht erlaubt. Dem Auftraggeber ist es nicht erlaubt, ohne Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen an vom Auftragnehmer erstellten elektronischen Werken vorzunehmen. Ausgenommen ist die Pflege einer Webseite, sofern das Design nicht verändert wird.
Gewährleistung: Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltung von Werken (Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, elektronische Daten usw.), die durch den Kunden angeliefert werden, geht der Auftragneh- mer davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
Aufbewahren von Unterlagen: Der Auftragnehmer bewahrt die Auftragsunterlagen und insbesondere die digitalen Daten für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit. Bei umfangreichen Arbeiten können die Speichermedien vom Auftragnehmer anteilmässig verrechnet werden.
Herausgabe von Original-Druckvorlagen und Daten: Die elektronischen Daten und Originale, gehören grundsätzlich dem Auftragnehmer und werden dem Kunden nur für die vereinbarte Nutzung zur Verfügung gestellt.
Belegexemplare: Von allen produzierten Arbeiten sind dem Auftragnehmer unaufgefordert 10 einwandfreie Belege, bei Büchern oder anderen wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl, zu überlassen. Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.
Offerten: Die aufgrund ungefährer Angaben erstellte Kostenschätzung gilt als unverbindliche Richtofferte. In der Offerte nicht erwähnte Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten, Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen usw.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Bei unbefristeten Offerten vom Auftragnehmer erlischt die Preisbindung nach 60 Tagen.
Leistungen und Rechnungen: Dritter Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Kunde haftet für die Rechnungen der Druckerei und anderen Dienstleistern. Der Auftragnehmer tritt ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden. Zur Kontrolle können Rechnungen von Dritten an den Auftragnehmer zugestellt werden.
Verrechnung: Die auf der Offerte aufgeführten Beträge sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Die Rechnungen sind zahlbar innert 10 Tagen ohne Abzug nach Rechnungsdatum. Der Auftragnehmer kann Vorauszahlungen und Akontozahlungen definieren.
Auftragserteilung: Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.
Gut zum Druck: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturan- gaben, zu unterzeichnen und zu retournieren.
Reduktion oder Annullierung des Auftrages: Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages gemäss Offerte für sich oder der gesam- te Auftrag als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen vollständig erbracht oder begonnen wurden. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer das Recht auf Verrechnung der Unkosten und Vorleistungen gegenüber Dritten sowie auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebender Schäden, seine bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrages anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte belieben im Falle einer Annullierung oder Abbruchs des Auftrages beim Auftragnehmer.
Haftung: Dem Auftragnehmer übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Alle Unterlagen und Informationen vom Auftraggeber werden vertraulich behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu tragen beziehungsweise zu versichern.
Beanstandungen: Beanstandungen hinsichtlich der Leistungen vom Auftragnehmer werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von sieben (7) Tagen ab Ausführung schriftlich an den Auftragnehmer gerichtet werden. Der Betrag der Haftung beläuft sich maximal auf die Höhe des Auftragspreises.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmersnichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizeri- schen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Zürich, 26. September 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen Buch
Angebot: Die Erbringung aller angebotenen Leistungen beschränkt sich ausschliesslich auf das Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.
Das Angebot gilt, solange das Buch verfügbar ist. Die in Werbung, Prospekten etc. gezeigten Abbildungen dienen der Illustration und sind unverbindlich.
Bestellung: Bei einer Bestellung verlangt Schwarz Kommunikation Informationen über den Benutzer (Name, Adresse, E-Mail-Adresse etc.). Diese Informationen werden für die Erstellung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Schwarz Kommunikation genutzt. Wenn ein Problem mit der Abwicklung eines Auftrages entsteht, werden diese Angaben genutzt um sich mit dem Kunden in Verbindung zu setzen.
Schwarz Kommunikation ist ohne Nennung von Gründen frei, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall wird der Kunde informiert und allfällig bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Vertragsabschluss: Ein Vertrag kommt erst durch den Versand der bestellten Produkte zustande. Sobald die Bestellung versendet wurde, wird dies dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Nach Versand dieser Mitteilung kann der Kunde die Bestellung nicht mehr ändern und ist an diese gebunden.
Lieferung: Lieferungen beschränken sich ausschliesslich auf Lieferadressen innerhalb der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein.
Angebote können teilweise nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung stehen. Aufgrund einer grossen Nachfrage kann das Buch schnell ausverkauft sein. Schwarz Kommunikation behält sich vor, Ihre Bestellung nur insoweit auszuführen, als am Warenlager tatsächlich genügend Bücher verfügbar sind. Ist dies nicht möglich, werden Sie informiert.
Schwarz Kommunikation behält sich vor, Kunden bei Annahmeverweigerung zu sperren.
Preise: Es ist möglich, dass sich der Preis des Buches ändert. Generell gilt: Berechnet wird der Preis, dem Sie im Zeitpunkt der Bestellung zugestimmt haben.
Lieferverzug führt nie zu einer Preisreduktion.
Trotz Anwendung grösster Sorgfalt können irrtümlich falsche Angaben nicht völlig ausgeschlossen werden. Sämtliche Preisangaben sind unverbindlich.
Die Beträge sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Umtausch/Falschlieferungen: Die Rückgabefrist beträgt 14 Tage. Rücksendungen sind ausgeschlossen, wenn das Buch in nicht mehr verkaufsfähigem Zustand zurückgesendet wird.
Beanstandungen: Können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich angebracht werden.
Rechnungsstellung: Pro Sendung erfolgt eine Rechnung. Diese Rechnung wird bei der Auslieferung der Bestellung an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Bei einer Papierrechnung mit Einzahlungsschein wird pro Bestellung eine Rechnungsgebühr in der Höhe von CHF 1.50 erhoben. Schwarz Kommunikation behält sich vor, Bestellungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.
Zahlungsfrist: Rechnungen sind innert 10 Tagen netto zahlbar.
Zahlungsverzug: Alle Kunden, die bei der Bestellung eine gültige E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten eine Zahlungserinnerung per E-Mail. Ab der ersten Mahnung wird wegen dem damit verbundenen erhöhten manuellen Aufwand eine Mahngebühr von CHF 5.00 pro Mahnung verrechnet.
Nutzungsrechte: Das Buch ist nur für Ihren privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch bestimmt. Jede andere Nutzung stellt einen Verstoss gegen das Urheberrecht dar. Die Anfertigung von Kopien zum Zwecke des Verkaufs, kommerziellen Verleihs, der Weitergabe bzw. Überlassung an Dritte ist verboten.
Datenschutz: Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung bei Bedarf an die mit dem Versand und der Rechnungsstellung beauftragte Unternehmen weitergeleitet. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Copyright: Es ist untersagt, die Webseite zu reproduzieren, kopieren oder zu teilen, ausser es dient dem Zweck einer Bestellung an Schwarz Kommunikation. Der ganze Inhalt der Webseite (Texte, Grafiken, Layout etc.) und jede Software Copyright © by Schwarz Kommunikation. Alle Rechte vorbehalten. Die Seite ist durch Copyright, schweizerisches Urheberrecht, Rechte an geistigem Eigentum und allen anderen entsprechenden Rechten geschützt. Marke, Kennzeichen, Logos, Grafiken, Navigationsleisten, Schaltflächensymbole, Bezeichnungen etc., die auf der Webseite angezeigt werden, sind Eigentum von Schwarz Kommunikation. Es besteht kein Recht, diese Daten ohne schriftliche Erlaubnis von Schwarz Kommunikation zu verwenden.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Die Beziehungen zwischen Kunden und Schwarz Kommunikation unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen von Schwarz Kommunikation nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Schwarz Kommunikation.
Zürich, 26. September 2023
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